Änderung des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße in der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Änderung des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 an der Loitshauser Straße in der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB;
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 432 und 434 der Gemarkung Marquartstein an der Loitshauser Straße beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert. Die Planung sieht neben der Neuerrichtung eines abzubrechenden Nebengebäudes den zusätzlichen Einbau eines Aufenthaltsraumes für Bürotätigkeiten auf dem Grundstück vor. Das Gebiet wird wie bisher als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der Beschluss vom 13.05.2024 wurde am 31.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und es erfolgte gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
In der Sitzung am 09.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein den vom Planungsbüro Wof Bachmann, Schleching, gefertigten überarbeiteten Änderungsentwurf zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ in der Fassung vom 15.07.2024 samt Begründung in der Fassung vom 06.08.2024 gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15. Oktober bis 18. November 2024
durchgeführt. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marquartstein, den 04.10.2024
Gemeinde Marquartstein
(Siegel)
Andreas Scheck
1. Bürgermeister

Bebauungsplanänderung Bruckfeld 432 434
Bebauungsplanänderung Bruckfeld 432 434 Begründung