Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes „Altenheim“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94 am Oberen Mühlfeldweg für die Unterbringung von Jugendwohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge gemäß § 13a BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes „Altenheim“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94 am Oberen Mühlfeldweg für die Unterbringung von Jugendwohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge gemäß § 13a BauGB;

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 

Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 94 der Gemarkung Marquartstein am Oberen Mühlfeldweg beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert.

Die Planung sieht neben der Nutzung als Altenheim eine zusätzliche Nutzung als Jugendwohnheim vor. Konkret soll der Leerstand in einem Gebäude mit 3 heilpädagogischen Jugend-Wohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge mit je 8 – 9 Jugendlichen belegt werden mit dazugehörigen Therapie-, Verwaltungs- und Versorgungsräumen.

Das Gebiet wird wie bisher als Sondergebiet (SO) festgesetzt, jedoch mit der Zweckbestimmung Altenheim/Jugendwohnheim.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben diese Planung in der Zeit vom

20.08.2024 bis 23.09.2024

einzusehen und sich zu äußern. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Marquartstein, den 09.08.2024

Gemeinde Marquartstein

(Siegel)

Andreas Scheck

Erster Bürgermeister

Änderung Bplan Burgberg hinsichtlich der Zweckbestimmung SO Altenheim 2024