Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes „Altenheim“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 94 am Oberen Mühlfeldweg für die Unterbringung von Jugendwohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge gemäß § 13a BauGB;

Änderung Bplan Burgberg hinsichtlich der Zweckbestimmung SO Altenheim 2024
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Burgberg“ im Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. 94 der Gemarkung Marquartstein am Oberen Mühlfeldweg beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert. Die Planung sieht neben der Nutzung als Altenheim eine zusätzliche Nutzung als Jugendwohnheim vor. Konkret soll der Leerstand in einem Gebäude mit 3 heilpädagogischen Jugend-Wohngruppen der Katholischen Jugendfürsorge mit je 8 – 9 Jugendlichen belegt werden mit dazugehörigen Therapie-, Verwaltungs- und Versorgungsräumen. Das Gebiet wird wie bisher als Sondergebiet (SO) festgesetzt, jedoch mit der Zweckbestimmung Altenheim/Jugendwohnheim. Der Beschluss vom 22.07.2024 wurde am 09.08.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und es erfolgte gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
In der Sitzung am 28.10.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marquartstein die von der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein gefertigte Änderungsplanung zum Bebauungsplan „Burgberg“ in der Fassung vom 22.07.2024 samt Begründung gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
26. November bis 30. Dezember 2024
durchgeführt. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12:00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marquartstein, den 15.11.2024
Gemeinde Marquartstein
(Siegel)
Andreas Scheck
1. Bürgermeister