Anmeldung
Wenn Sie sich einen Hund zulegen, müssen Sie diesen im Rathaus anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung können Sie hier herunterladen:
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt …
… für den ersten Hund 50 Euro
… für den zweiten Hund 100 Euro
… für jeden weiteren Hund 100 Euro
… für Kampfhunde 800 Euro
Abmeldung
Wenn Sie Ihren Hund abgeben bzw. wenn dieser verstirbt oder anderweitig abhanden kommt, müssen Sie dies unverzüglich im Rathaus melden.
Ein Formular zur Abmeldung finden Sie hier:
Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde können Sie hier herunterladen:
Sie enthält weitere Details zu An- und Abmeldung, zur Hundesteuer und zu Steuerbefreiungen etc.
Ansprechpartner
Für Fragen zu den oben genannten Punkten steht Ihnen Regina Zaiser unter Tel. 6995-21 zur Verfügung oder per E-Mail unter regina.zaiser@marquartstein.de.
Sie können An- und Abmeldungen auch per E-Mail erledigen, bitte die entsprechenden Formulare ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen (ggf. Bescheinigungen nicht vergessen!) und an Frau Zaiser senden.
Anleingebot
Nehmen Sie auf Almen, im Wald und in Naturschutz-Gebieten Hunde wegen freilaufender Tiere (Kühe/ Pferde/ Wildtiere) an die Leine. Halten Sie größtmöglichen Abstand zu Mutterkühen und ihren Kälbern. Sollte ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen sein, leinen Sie sofort ab.
Auf Loipen sind Hunde nicht gestattet. In der Nähe von Loipen Hunde bitte anleinen.
Hundetoiletten
Im Marquartsteiner Gemeindegebiet finden Sie zahlreiche Hundetoiletten, wie die Übersichtskarte zeigt (die farbliche Unterscheidung gibt lediglich das Jahr der Installation an). Bitte nutzen Sie diesen nahezu flächendeckenden Service und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Zwei- und Vierbeiner sind dankbar, wenn Sie stets Hundebeutel mit sich führen und an den Hundeboxen entsorgen. Beutel erhalten Sie an den Boxen.
Doch auch wenn keine Hundetoilette in Reichweite ist, sollte jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes vollständig entsorgen. Hundehaufen – auch abgepackte! – sind mehr als nur ein Ärgernis! An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und den Kot ihres Haustieres entfernen! In Marquartstein setzen wir bislang nicht auf die Erhebung von Bußgeldern. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand, den Gemeinsinn und das Verantwortungsbewusstsein unserer Hundehalter – beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres! Auch wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich selbst dafür zuständig, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu beseitigen. Die weit verbreitete Meinung, durch die Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung gewissermaßen befreit zu sein, ist falsch.
Abschließend noch eine Anmerkung zu Spazierroute: Selbstverständlich können Sie mit Ihrem Hund im öffentlichen Raum überall dort spazieren gehen, wo diese nicht ausdrücklich untersagt ist. Es stehen Ihnen alle öffentlichen Wanderwege, Feldwege, Gehwege offen! Sollten Sie diese Wege verlassen und quer durch den Wald oder quer durch die Wiese gehen, bewegen Sie sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf Privatgrund. Bitte seien Sie sich dessen bewusst – ganz besonders im Hinblick auf die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Ganz abgesehen davon, sollten „Querfeldein-Spaziergänge“ nicht nur während der Graswachsperiode unterbleiben und im Wald sollte ebenfalls ganzjährig auf die Tiere Rücksicht genommen werden – ob mit oder ohne Hund.