Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ der Gemeinde Marquartstein gemäß § 13a BauGB; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat Marquartstein hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 die Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortszentrum“ für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 291, 291/1, T. a. 292, T. a. 293, T. a. 294, 295, 295/1-/2, 295/4, 296, 296/1-/2, 303/1, 310/2, 310/6-7, 310/8-9, 347, 347/1, T. a. 349, 350, 350/1, 351, T. a. 352/2, 353, 354, 354/3, 355, 355/1, 356, 356/1-/2, 363, T. a. 407, 464/3, 473/2, 475, 475/1, 476, 476/1, 476/3-/7, 477, 477/5-/6, T. a. 478, 480, T. a. 482, 482/1, T. a. 495, T. a. 495/2, und T. a. 629/7 an der Bahnhofstraße, Lanzinger Straße, Loitshauser Straße, Pettendorfer Straße und Staudacher Straße beschlossen, der wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“,
im Süden durch die Bundesstraße B305, forstwirtschaftliche Flächen und die Tiroler Achen,
im Osten durch die Tiroler Achen und
im Westen durch die Pettendorfer und Loitshauser Straße, durch die Bebauung im Bereich des bisherigen Bebauungsplanes „Bruckfeld“, sowie durch forstwirtschaftliche Flächen.
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB).
Das Gebiet wird wie bisher als Mischgebiet (MI) mit Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt.
Der Bebauungsplan „Ortszentrum“ der 1991 in Kraft getreten ist, bedarf im Hinblick auf den in diesem Bereich vor kurzem rechtskräftig gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ und der künftigen städtebaulichen Planung einer Neuordnung.
Zugleich sollen zum Teil die angrenzenden Flächen, die bislang keinem anderen Bebauungsplan zugehörig waren, mitaufgenommen werden (Staudacher Str. 12 u. 12a, Parkplatz- und Freifläche Fl.-Nr. 310/8 u. /9 u. Fl.-Nr. 347 nördlich des Rathauses, Grundstücke südlich der Lanzinger Straße).
Daneben sollen in den Bebauungsplan Ortszentrum die Bereiche Prinzregent, Hinterbergerbau und Sparkasse mitaufgenommen und damit der Bebauungsplan abgerundet werden, zumal in ersterem die weitere künftige bauliche Entwicklung und Nutzung unklar ist. Diese Bereiche befinden sich derzeit im Bebauungsplan Bruckfeld und werden in dessen künftiger Überarbeitung dann herausgenommen.
Ferner soll der im Ortsausgangsbereich geplante und für erforderlich gehaltene Kreisverkehr bauplanungsrechtlich gesichert und daher in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden. Auch in diesem Fall soll ein Teilbereich des Bebauungsplanes Bruckfeld (Kreuzungsbereich) überplant werden.
Nördlich des Rathauses soll der Bebauungsplan um Flächen für den Gemeinbedarf erweitert werden, um künftig hier das neue Grundschulgebäude einplanen zu können sowie ganz allgemein Flächen für kulturell dienende Gebäude und Einrichtungen.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben diese Planung in der Zeit vom
15.10.2024 bis 18.11.2024
einzusehen und sich zu äußern. Dabei liegt die Planung im Sitzungssaal/Auslegungsraum, Obergeschoß, Ansprechpartner Herr Oberhorner, Bauamt, Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Ein barrierefreier Eingang zum Auslegungsraum steht zur Verfügung. Der Text dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://www.marquartstein/bekanntmachungen eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marquartstein, den 04.10.2024
Gemeinde Marquartstein
(Siegel)
Andreas Scheck
Erster Bürgermeister

Ortszentrum Begruendung 20240613
Ortszentrum Festsetzungen 20240613
Ortszentrum Planteil 20240613