Bürgerversammlung

Laut Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat in jeder Gemeinde die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen (Art. 18 GO).

Sie muss auch innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn 5 % der Gemeindebürgerinnen und -bürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall kann dies jedoch nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister oder ein von ihnen bestellter Vertreter. Jede Bürgerinn und jeder Bürger ist zur Teilnahme an der Bürgerversammlung berechtigt und hat dort Rederecht.

In Marquartstein findet die Bürgerversammlung in der Regel im Frühjahr statt. Der entsprechende Termin wird in der Gemeindezeitung, der örtlichen Tagespresse, auf der gemeindlichen Homepage sowie auf Plakaten im Gemeindegebiet bekanntgegeben.

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Marquartstein mit Rückblick auf das Jahr 2023 fand am 25. April 2024 im Prinzregenten-Saal statt. Eine Broschüre von Bürgermeister Andreas Scheck mit Informationen zur Bürgerversammlung können Sie hier einsehen. Die Broschüre liegt auch im Rathaus auf.